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Ab 1.1.2010 neuer Mindestlohn in der Abfallwirtschaft
Regelung für rund 170 000 Arbeitskräfte der Branche
Am 31.12.2009 wurde im Bundesanzeiger Nr. 198 die vom BMAS erlassene Verordnung über die Allgemeinverbindlicherklärung des Mindesttarifvertrags für die Branche der Abfallwirtschaft bekannt gemacht.
Sie tritt am Tag nach der Verkündung, d.h. am 01. Januar 2010 in Kraft. Der Mindestlohntarifvertrag enthält einen bundeseinheitlichen Mindeststundenlohn von 8,02 Euro ohne Lohngruppendifferenzierung.
Insgesamt zählen rund 170.000 Beschäftigte zur Entsorgungsbranche; von der neuen Mindestlohn-Verordnung profitieren schätzungsweise etwa 20.000 Arbeitskräfte in der Abfallwirtschaft. Neben den Müllmännern fallen auch Spezial- bzw. Gefahrgutentsorger sowie die Beschäftigten in Entsorgungsbetrieben, die Müll sortieren und trennen und verwerten bzw. lagern und die Arbeitnehmer von Winter- und Reinigungsdiensten unter den Anwendungsbereich des neuen Abfallmindestlohns. Reinigungs- und Winterdienste auf privaten Grundstücken sowie Flächen, die nach kommunalen Regelungen von den Hauseigentümern vorzunehmen sind, werden nicht vom Mindestlohn erfasst.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| 2010__01__05__mindestlohn__verordnung__abfall.pdf | 97.81 KB |



