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Gewerkschaft billigt Arbeiter-Tausch im Revier
Krisen-Tarifvertrag zwischen IG Metall und „Arbeitgeber Ruhr”
Die Metall- und Elektrobetriebe im Ruhrgebiet wollen sich künftig untereinander Mitarbeiter ausleihen. Wer zu wenige Aufträge hat, kann Beschäftigte einer Firma anbieten, in der Arbeit anfällt. Darauf haben sich die IG Metall und die „Arbeitgeber Ruhr” in einem „Krisen-Tarifvertrag” geeinigt.

Diese bundesweit bisher einmalige Vereinbarung soll Stellen erhalten, die durch die Auftragsflaute eigentlich wegfallen müssten. Der Arbeitertausch ist ab sofort möglich in 350 Unternehmen der Metallverbände Bochum, Dortmund, Ruhr-Niederrhein (Duisburg), Essen und Emscher-Lippe (Gelsenkirchen). Der Vertrag gilt rückwirkend ab November und unbefristet.
Beschäftigte werden verteilt
Die Beschäftigten können auch gegen ihren Willen von ihrem Arbeitgeber an einen anderen verliehen werden. Nur wer mindestens 55 Jahre alt oder seit 25 Jahren im Betrieb ist, kann sich weigern, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Unbürokratisch
Es funktioniert denkbar unbürokratisch: Das ausleihende Unternehmen überweist für den geliehenen Arbeiter Geld an seinen Stammbetrieb. Wieviel, ist Verhandlungssache. Für den Beschäftigten ändert sich bis auf den Arbeitsort fast nichts. Er bleibt Angestellter seines Stammbetriebs und wird von diesem auch weiter bezahlt. Überstunden werden ebenfalls in Zeit oder Geld beglichen. Abstriche kann es bei variablen Gehaltsteilen geben. Der Entsandte behält seinen alten Arbeitsvertrag, muss aber den Anweisungen des neuen Betriebes folgen.
Beide Unternehmen profitieren
Beide Unternehmen profitieren: Der gerade nicht ausgelastete Betrieb bekommt einen Großteil des Gehalts ersetzt. Der Entleiher kann Auftragsspitzen mit Fachkräften erledigen. Die klassische Leiharbeit wird damit ausgebremst. Das war der IG Metall wichtig: Sie will verhindern, dass beim ersten Anziehen der Konjunktur neue Aufträge mit Leiharbeitern erledigt werden, während anderswo noch Stammbelegschaften entlassen werden.
Vermeidung von Entlassungen
Das Arbeitnehmerüberlassungs-Gesetz sieht vor, dass Unternehmen desselben Wirtschaftszweigs sich „zur Vermeidung von Kurzarbeit und Entlassungen” Mitarbeiter leihen dürfen. In örtlichen Verbänden geschieht dies vereinzelt bereits, neu ist ein Tarifvertrag für eine ganze Region. Dadurch können Mitarbeiter auch an Arbeitsplätze in einem anderen Ort geschickt werden, theoretisch von Wesel nach Unna oder von Haltern nach Hattingen.
Initiative der Metallbranche
Der Krisentarifvertrag ist eine weitere Initiative der Metallbranche, um Stellen in der Absatzflaute zu retten. Weil viele Betriebe seit einem Jahr und länger Kurzarbeit fahren, drohen nach dem Ende der maximal zweijährigen Kurzarbeit Massenentlassungen. IG Metall und Arbeitgeber haben unlängst bereits eine vom Staat geförderte 28-Stunden-Woche vorgeschlagen. Damit waren sie bei der Bundesregierung aber abgeblitzt. (Stefan Schulte, WAZ, 16.12.09)





