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Jeder achte Hartz IV-Empfänger geht in die Zeitarbeit
Neue Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

Bei der Vorstellung der Studie zog IAB-Direktor, Joachim Möller, eine „verhalten positive Hartz-IV-Bilanz“. In der Tendenz würden die angestrebten Ziele der Arbeitsmarktreform erreicht. Probleme gebe es aber noch bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen.
Jeder Achte in die Zeitarbeit
Eines der größten Probleme ist, dass nach jahrelangem Hartz-IV-Bezug nur verhältnismäßig wenige Arbeitslose die Rückkehr in ein normales Berufsleben schaffen. „Der Ausstieg aus Hartz IV gelingt immer noch relativ selten“, heißt es in der vorgestellten Bilanz. Drei Viertel der Betroffenen beziehen demnach das Arbeitslosengeld II ein Jahr lang durchgängig. Von denen, die den Ausstieg schaffen, findet nur die Hälfte einen neuen Job. Jeder Achte landet in der Zeitarbeit.
Betreuungsdefizite
Auch bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen gibt es dem IAB zufolge noch Defizite. Die Klientel sei sehr heterogen, so dass es schwer sei, das richtige Training oder die richtige Weiterbildung zu finden, sagte Möller. So seien zu Beginn der Reform häufig Jugendliche in Ein-Euro-Jobs vermittelt worden, obwohl diese Jobs für Menschen gedacht seien, die lange keine reguläre Stelle gehabt hätten. (...)
Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit
Insgesamt habe die Hartz-IV-Reform aber zu einem Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit beigetragen. Die Zahl der erwerbsfähigen Hilfeempfänger sei von 5,44 Millionen im Jahr 2006 auf 4,92 Millionen im Juli dieses Jahres zurückgegangen, berichtete Möller. Zwar sei schwer festzustellen, ob dieser Rückgang vor allem durch die Arbeitsmarktreformen oder den Konjunkturaufschwung verursacht wurde. Es sei aber zu beobachten, dass der Rückgang schneller vonstatten ging als in konjunkturellen Aufschwungzeiten vor der Hartz-IV-Reform, erklärte der IAB-Chef. Im kommenden Jahr rechnen die Forscher allerdings wegen der Wirtschaftskrise mit einer deutlich höheren Zahl von Hartz-IV-Empfängern.
Nach wie vor beschäftigt die Harzt-IV-Reform auch die deutschen Gerichte. Erst heute entschied das Bundessozialgericht in Kassel, dass das Land Berlin dem Bund rund 13,1 Millionen Euro Schadenersatz nebst Zinsen für überhöhte Wohnungskosten für Hartz-IV-Empfänger zahlen muss. Ursprünglich hatte der Bund rund 47 Millionen Euro zurückgefordert (...). (Hamburger Abendblatt, 15.12.09)





