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Landesarbeitsgericht bestätigt Tarifunfähigkeit der CGZP

07.12.2009

CGZP und AMP-Beschwerde gegen erstinstanzlichen Beschuss zurückgewiesen

Nach viereinhalbstündiger Gerichtsverhandlung hat das Beschwerdegericht um 15.30 Uhr verkündet, dass die Antragsbefugnis der Gewerkschaft ver.di in dem Feststellungsverfahren vorliegt (dies hatte das Arbeitsgericht Berlin noch anders bewertet) und die Tariffähigkeit der CGZP nicht gegeben ist.

Zeitarbeit in Deutschland | Unternehmen für Zeitarbeit
iGZ-Geschäftsführer RA Dr. Martin Dreyer verfolgte die LAG-Verhandlung in Berlin mit.

Sobald die tragenden Gründe (u.a. die fehlende Satzungsmacht der im CGZP zusammengeschlossenen Einzelgewerkschaften des CGB) in schriftlicher Form vorliegen, werden wir darüber informieren.

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DIE_ZEIT-Bericht-zur-LAG-Entscheidung-gegen_CGZP.pdf8.33 KB