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Neue Branchen-Mindestlöhne treten jetzt in Kraft
Auch für Überlassung von Zeitarbeitnehmern verbindlich
Das Bundesarbeitsministerium hat am 23.10.2009 drei Rechtsverordnungen über zwingende Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz im Bundesanzeiger verkündet. Betroffen sind folgende Branchen:
1. Maler- und Lackiererhandwerk
Maler- und Lackiererhandwerk 24. Oktober 2009 - 31. August 2010 ungelernte Arbeitnehmer 9,50;
gelernte Arbeitnehmer Westdeutschland inkl. Berlin 11,25;
Ostdeutschland (ungelernt - gelernt) 9,50 9,50
2. Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft ab 24.10.2009:
Ostdeutschland einschl. Berlin 6,36;
Westdeutschland 7,51;
ab 01.04.2010:
Ostdeutschland einschl. Berlin 6,50;
Westdeutschland 7,65.
3. Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken
Ebenso gelten nun Mindestlöhne für die Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken. Davon sind ca. 1400 Stammbeschäftigte betroffen. Damit dürften diese Mindestlöhne für die Zeitarbeit keine große Bedeutung haben.
Die zugehörigen Rechtsverordnungen treten alle am Tage nach der Verkündung in Kraft. Damit sind ab 24.10.2009 die neuen Mindestlöhne maßgeblich. Gemäß § 8 Abs. 3 Arbeitnehmerentsendegesetz sind diese Mindestlöhne auch bei der Überlassung von Zeitarbeitnehmern in diese Branchen verbindlich. In der Entgeltabrechnung für Oktober 2009 sind die neuen Entgelte zu berücksichtigen, soweit das bisherige Entgelt (ohne Reisekosten) unterhalb des maßgeblichen Mindestlohns liegt.





