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Scholz verordnet weitere Mindestlöhne
In zwei Branchen
Der scheidende Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hat für zwei weitere Branchen mit über 40.000 Beschäftigten bundesweite Mindestlöhne auf den Weg gebracht. Die Allgemeinverbindlicherklärung der von den Tarifpartnern vereinbarten Mindestlöhne für industrielle Großwäschereien und Bergbau-Spezialdienste würden am Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht, teilte eine Ministeriumssprecherin mit.

Die Mindestlöhne träten damit am Montag in Kraft. Mit dem Erlass der Verordnungen setzte Scholz die Empfehlung des Tarifausschusses von Arbeitgebern und Gewerkschaften um, der Ende August die Mindestlöhne in beiden Branchen gebilligt hatte. Es sind die ersten Mindestlöhne, die auf Grundlage des von Union und SPD geänderten Entsendegesetzes erlassen werden.
40 000 Beschäftigte
Die etwa 40.000 Beschäftigten in Großwäschereien im Objektkundengeschäft müssen nun mindestens einen Stundenlohn von 7,51 Euro im Westen und 6,36 Euro im Osten erhalten. Für die etwa 1400 Arbeitnehmer bei den Bergbau-Spezialdiensten liegt für einfache Tätigkeiten die Untergrenze bei 11,17 Euro und für Facharbeiter bei 12,41 Euro. Über die in der großen Koalition im Grundsatz beschlossenen Mindestlöhne für die Beschäftigten der Abfallbranche, des Wach- und Sicherheitsgewerbes sowie in der Weiterbildung wird die neue Bundesregierung entscheiden. Der künftige Arbeitsminister wird die Mindestlöhne dann aber nur im Einvernehmen mit dem gesamten Kabinett erlassen können.
Verbindliche Lohnuntergrenzen
Verbindliche Lohnuntergrenzen für einzelne Branchen soll es nur noch dann geben, wenn Union und FDP sich einig sind, wie aus dem Entwurf des Koalitionsvertrages hervorgeht. Da die FDP von Mindestlöhnen generell nichts wissen will, dürften diese damit in den nächsten vier Jahren wenig Chancen haben. Einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn lehnen beide Seiten ohnehin ab. Bislang gibt es branchenspezifische Mindestlöhne für 1,8 Millionen Arbeitnehmer im Baugewerbe, Gebäudereinigerhandwerk und bei den Briefdienstleistungen.
Tarifpartner handeln Höhe aus
Die Höhe der Mindestlöhne wird von den Tarifpartnern ausgehandelt. Auf ihren Antrag werden sie von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt. Sie gelten dann für die gesamte Branche (FAZ, 23.10.09).





