KONTAKT
iGZ-Bundesgeschäftsstelle
PortAL 10 | Albersloher Weg 10
48155 Münster
Tel. (02 51) 32 26 2-0
Fax (02 51) 32 26 2-100
iGZ-Hauptstadtbüro Berlin
Schumannstr. 17
10117 Berlin
Tel. (030) 280459-88
Fax: (030) 280459-90
DOWNLOADS
AKTUELLES
-
07.02.2012
-
07.02.2012
-
06.02.2012
-
03.02.2012
-
03.02.2012
-
02.02.2012
-
01.02.2012
-
01.02.2012
-
30.01.2012
-
30.01.2012
Scholz sieht neuen Schub für Mindestlohn
Durch Gerichtsurteil
Die Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts, der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften die Tariffähigkeit für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen abzusprechen, hat nach Ansicht von Arbeitsministers Olaf Scholz (SPD) auch Bedeutung für andere Branchen.

Sollte sich die Entscheidung auf dem Instanzenweg bestätigen, wären nur die mit DGB-Gewerkschaften geschlossenen Tarifverträge wirksam, sagte Scholz der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstagausgabe). Zudem könne dies auch den koalitionsinternen Streit um einen gesetzlichen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche beeinflussen.
![]()
Die Gerichtsentscheidung unterstützt den Arbeitsminister indirekt in der Auseinandersetzung um einen gesetzlichen Mindestlohn in der Branche. Scholz hatte eine Lohnuntergrenze von "etwas über 7,30" Euro für Leiharbeiter im Westen vorgeschlagen. Er liegt damit deutlich über den Tarifverträgen der Christlichen Gewerkschaften. Diese enthalten Öffnungsklauseln, die es erlauben, Leiharbeitern in den ersten Monaten ihres Einsatzes nicht den vollen Lohn zu zahlen. Lohnsenkungen von bis zu zehn Prozent sind deshalb möglich.
Die Union will einen gesetzlichen Mindestlohn in dieser Branche nur akzeptieren, wenn er sich an dem Flächentarifvertrag mit den niedrigsten Einstiegslöhnen orientiert. Wird die Entscheidung des Arbeitsgerichts in den nächsten Instanzen bestätigt, sind die mit den Christlichen Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge dem Bericht zufolge jedoch ungültig. (na/uk, ddp)





