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Überlassung in die Niederlande nur noch mit Registrierung

11.07.2012

Gesetzesänderung soll Missbrauch stoppen

Was in Deutschland schon längst gängige Praxis ist, gilt nun auch in den Niederlanden: Seit dem 1. Juli müssen alle Personaldienstleister, die im Nachbarland operieren, im niederländischen Handelsregister eingetragen sein. Das betrifft auch deutsche Zeitarbeitsunternehmen, die externe Kräfte in die Niederlande überlassen.

Zeitarbeit in Deutschland | Unternehmen für Zeitarbeit

Wie der niederländische Arbeitgeberverband „Algemene Bond Uitzendondernemingen“ (ABU) berichtet, gilt das neue Gesetz unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerüberlassung Kern- oder Nebengeschäft des Unternehmens ist. Unerheblich sei ebenfalls, wie viele Zeitarbeitskräfte ein Betrieb überlässt und für welchen Zeitraum der Einsatz geplant sei. Mit dem neuen Gesetz will die Regierung illegale Arbeitnehmerüberlassung eindämmen und verhindern, dass Mitarbeiter ausgebeutet werden.

Hohe Bußgelder

Die Strafen für Unternehmen, die ohne Registrierung Arbeitskräfte in die Niederlande überlassen, sind hoch. Pro Mitarbeiter beträgt das Bußgeld 12.000 € - sowohl für das Zeitarbeitsunternehmen, als auch für den Kundenbetrieb. Bei einem zweiten Gesetzesverstoß steigt die Strafe auf 24.000 € pro überlassener Arbeitskraft, beim dritten Mal auf 36.000 €. Ab dem 15. Juli soll es auf der Seite der niederländischen Handelskammer eine öffentliche Liste von Zeitarbeitsfirmen geben, die in den Niederlanden registriert sind. Diese können auch Kundenunternehmen einsehen.

Registrieren

Betroffene deutsche Unternehmen müssen sich bei einer der niederländischen Handelskammern („Kamer van Koophandel“) melden. Eine Liste Standorte steht hier. Die Deutsch-Niederländische Handelskammer (DNHK) unterstützt betroffene Unternehmen bei der Registrierung. (ML)

Ein Merkblatt der DNHK zur Registrierung eines Unternehmens in den Niederlanden, zur Arbeitnehemerüberlassung in den Niederlanden allgemein sowie das neu verabschiedete Gesetz (in niederländischer Sprache) stehen im Anhang zum Download.

AnhangGröße
Merkblatt Registrierung245.06 KB
Merkblatt AÜ in den Niederlanden281.73 KB
Gesetzestext58.83 KB