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Länderinitiative im Bundesrat
Drei Rot-Grün regierte Bundesländer wollen Zeitarbeit weiter einschränken
Der Bundesrat hat am Freitag, 11. Mai, erstmals einen Entschließungsantrag der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen auf dem Tisch: Ziel ist ein Bundesratsbeschluss, mit dem die Bundesregierung zu einem Paket von Gesetzesänderungen für die Zeitarbeitsbranche aufgefordert wird.

Der gemeinsame Antrag wurde am 26. April 2012 (Bundesrats-Drucksache 237/12) eingereicht und beinhaltet folgende Änderungsanträge:
- Streichung der Tariföffnungsklausel in dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG); Damit wären die Tarifverträge für die Zeitarbeit hinfällig. Die Zeitarbeitnehmer hätten ab dem ersten Einsatztag Anspruch auf Equal Treatment.
- Wiedereinführung von Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbot;
- Eine maximale Höchstüberlassungsdauer von durchgehend zwölf Monaten;
- Gewerberechtliche Sanktionen, wenn Zeitarbeitnehmer in bestreikten Kundenbetrieben beschäftigt werden (§ 11 Abs. 5 AÜG);
- Streichung der Privilegien für die konzerninterne und die gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung (§§ 1 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 2a AÜG);
- Die Arbeitnehmerüberlassung soll als Branche in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes einbezogen werden;
- Erweiterung der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte für die Betriebsräte.
In der Bundesratssitzung wird die Vorlage vorgestellt und soll dann den Ausschüssen zur Beratung überwiesen werden. (WLI)
| Anhang | Größe |
|---|---|
| bundesratsinitiative-zeitarbeit-regulieren.pdf | 173.15 KB |





