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Abgrenzung von Zeitarbeit und Werkverträgen
Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales
Am Montag, 23. April, beschäftigt sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit der Abgrenzung von Zeitarbeit und Werkverträgen. Unter anderem wurde auch der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. zu dieser Anhörung von sachverständigen Institutionen eingeladen.

Geleitet wird die öffentliche Anhörung von Katja Kipping (Die Linke). Im Rahmen der Anhörung werden sich Sachverständige zu Anträgen äußern, die Die Linke (17/7220) und Bündnis 90/Die Grünen (17/7482) eingereicht haben. Die Sitzung beginnt um 14 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert eine Stunde.
Missbrauch verhindern
Laut Antrag will Die Linke den Missbrauch von Werkverträgen als Mittel zum Lohndumping verhindern. Sie schreibt, Werkverträge würden von den Unternehmen zunehmend als Alternative zur Leiharbeit und als strategisches Mittel zur Deregulierung eingesetzt. Mit Scheinwerkverträgen würde die zu niedrigen Standards in der Leiharbeit noch unterlaufen. Daher fordere die Fraktion ein Gesetz zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen. Danach soll ein Zeitarbeitsverhältnis automatisch vermutet werden, wenn eine Tätigkeit ein bestimmtes Merkmal erfülle, es sei denn der Arbeitgeber beweise das Gegenteil. Die Linke fordert außerdem, das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit gesetzlich zu verankern.
Klare Abgrenzung
Die Grünen fordern, Zeitarbeit und Werkverträge klar abzugrenzen und dafür gesetzliche Kriterien festzulegen. Bei vielen vermeintlichen Werkverträgen handele es sich um verdeckte Zeitarbeit. Diese solle vorliegen, wenn kein bestimmtes Werkvertragsergebnis vereinbart wurde, wenn nach Zeiteinheiten und nicht ergebnisbezogen abgerechnet werde und wenn keine eigenverantwortliche Organisation des Werkvertragsunternehmens bestehe und es ein Weisungsrecht des Bestellers gegenüber den Beschäftigten gebe.
iGZ setzte Zeichen gegen Lohndumping
Der iGZ hat bereits auf das heikele Thema reagiert. Beim diesjährigen Bundeskongress in Potsdam einigten sich die iGZ-Mitglieder darauf, dass Arbeitnehmer, die über einen Werkvertrag angestellt sind, nicht unter iGZ-DGB-Tariflohn bezahlt werden dürfen. Damit setzte der iGZ ein klares Zeichen gegen Lohndumping über Werkverträge.
Anmeldung
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax: 030/227-36030, E-Mail: arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums zu der öffentlichen Anhörung anmelden. (WLI) (Deutscher Bundestag, 16.04.´12)





