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Entwurf zur Lohnuntergrenze bekannt gemacht
Veröffentlichung zur Zeitarbeitsbranche im Bundesanzeiger
Der beschlossene Mindestlohn für Zeitarbeitnehmer sei immer noch nicht in Kraft titelte die Tageszeitung „taz“ am 16. November - am 14. November bereits wurde der Entwurf für die Lohnuntergrenze für die Zeitarbeitsbranche im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Entgegen der taz-Darstellung, die Zeitarbeitgeberverbände würden noch über unterschiedliche Formulierungen streiten, verzögerte sich das in Kraft treten wegen einer Umformulierung, die das BMAS angeregt hatte. „Wir freuen uns über die endlich Veröffentlichung im Bundesanzeiger“, gab RA Werner Stolz, iGZ-Hauptgeschäftsführer, bekannt. Schon in der vergangenen Woche hatte der iGZ auf seiner Homepage die Veröffentlichung angekündigt. Als mitgliederstärkster Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche kämpft der iGZ schon seit über fünf Jahren für die Einführung eines verbindlichen tariflichen Branchenmindestlohns.
Mindestlohn Zeitarbeit kommt
Nachdem der „Vorschlag auf Festsetzung einer Lohnuntergrenze“ und der „Entwurf einer Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung“ nun offiziell im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurden, läuft nun die dreiwöchige Stellungnahmefrist laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. (ML, WLI) (Bundesanzeiger, 14.11.´11) (taz, 16.11.´11)
| Anhang | Größe |
|---|---|
| skmbt_50011112114160.pdf | 90.93 KB |





