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14.02.2012
Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit nimmt Gestalt an
iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz begrüßt die im Bundestag von Peter Weiß (CDU-MdB) angekündigte Bekanntmachung der Mindestlöhne im Bundesanzeiger
Seit über fünf Jahren setzt sich der iGZ für die Realisierung von allgemeinverbindlichen Mindeststandards in der Zeitarbeitsbranche ein - jetzt ist das Ziel wohl nicht mehr weit entfernt.
Die Sozialpartner iGZ/BAP und die Einzelgewerkschaften beim DGB haben einen gemeinsamen Lohnuntergrenzen-Vorschlag unlängst an das BMAS geschickt. Nun wird der entsprechende Entwurf der Rechtsverordnung am 11.11.2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht (7,89 € West/7,01 € Ost; ab 1.11.2012: 8,19 € bzw. 7,50 €).
Rechtswirksamkeit
Nach dem im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz normierten weiteren Verfahren (Stellungnahmefrist von drei Wochen, Befassung des Tarifausschusses) könnten insoweit die für alle in- und ausländischen Zeitarbeitsanbieter geltenden Lohnuntergrenzen noch in diesem Jahr rechtswirksam werden.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| verfahren-lohnuntergrenze-zeitarbeit.pdf | 29.16 KB |
| igz-bap-dgb-antrag-lohnuntergrenze-zeitarbeit.pdf | 962.88 KB |





